

Das Logo des Musk-Unternehmens X (ehemals Twitter)
X geht juristisch gegen einen Beschluss des Berliner Gerichts vor, der dem Unternehmen die Herausgabe von öffentlichen Plattformdaten an zwei Forschungsorganisationen auferlegt. Diese Daten sollen der Untersuchung möglicher Manipulationsversuche im Vorfeld der Wahl dienen.
Anfang Februar hatte das Berliner Gericht entschieden, dass X den Organisationen Democracy Reporting International und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unmittelbaren Zugang zu öffentlichen Plattformdaten gewähren muss. X kündigte am Dienstag in einem Beitrag an, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Das Unternehmen argumentiert, dass das Eilverfahren fundamentale Rechte auf ein ordentliches Gerichtsverfahren missachte und die Privatsphäre sowie die Meinungsfreiheit der Nutzer gefährde.
Der Rechtsstreit basiert auf dem Digital Services Act der Europäischen Union. Der verpflichtet große Plattformen wie X dazu, Forschung im öffentlichen Interesse zu systemischen Risiken zu unterstützen. Die beiden Organisationen beabsichtigen, den Einfluss sozialer Medien auf die bevorstehende Wahl zu untersuchen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Analyse möglicher Manipulationsversuche auf der Plattform X.
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